Kindersitze – die wichtigsten Fragen und Antworten

Warum einen Kindersitz verwenden?

Der Kindersitz ist eine seit 1993 in der Straßenverkehrsordnung gesetzlich vorgeschriebene Rückhalteeinrichtung, wenn Kinder im Auto transportiert werden. Ein Kindersitz soll die Verletzungsgefahr bei einem Unfall vermindern, denn bei einem Aufprall wird ein ungesichertes Kind wie ein Geschoss von der Rückbank durch die Frontscheibe katapultiert, so groß sind die wirkenden Aufprallkräfte. Dabei muss das Fahrzeug gar nicht besonders schnell unterwegs sein. Schon bei 50 km/h beträgt die Beschleunigungswucht, mit der das Kind nach vorn geschleudert wird, das 25-fache seines Körpergewichtes und kann mit einem Sturz aus der vierten Etage eines Hauses verglichen werden

Damit Kinder richtig gesichert sind, benötigen Sie einen Kindersitz, der ihrer Körpergröße angepasst ist. Dazu werden die Kindersitze in Gruppen eingeteilt.

  • Gruppe 0: weniger als 10 kg Köpergewicht bis zu einem Alter von neun Monaten
  • Gruppe 0+: bis 13 kg Körpergewicht, bis zu einem Alter von zwei Jahren
  • Gruppe 1: 9 kg bis 18 kg, bis zu einem Alter von drei Jahren
  • Gruppe 2: 15 kg bis 25 kg, bis zu einem Alter von sechs Jahren
  • Gruppe 3: 22 kg bis 26 kg, bis zu einem Alter von zwölf Jahren

Kinder brauchen keinen Kindersitz mehr, wenn sie zwölf Jahre alt sind oder eine Körpergröße von 150 cm erreicht haben. Die Sicherheitsgute des Kindersitzes müssen eng am Körper anliegen. Deshalb sind dicke Winterjacken im Kindersitz verboten. Bevor der Gurt das Kind zurückhält, muss er erst die Winterjacke zusammenquetschen. Es vergeht wertvolle Zeit, in der das Kind mit dem Kopf auf den Vordersitzen aufschlagen kann. Verrutscht der Gurt durch die dicke Winterjacke, können Organe im Bauchraum gequetscht werden. Zudem sind Kindersitze so passgenau gefertigt, dass es mit Winterjacke darin zu eng ist.

Verschiedene Kindersitzsysteme

Babyschalen in der Gruppe 0-13 kg werden entgegengesetzt der Fahrtrichtung montiert. So ist der empfindliche Kopf- und Halsbereich des Babys am besten geschützt. Seit 2013 müssen Kinder nicht nur länger bis zu einem Alter von 15 Monaten Auf einem sogenannten Reboarder Kindersitz rückwärtsgerichtet fahren, sondern es wurden auch neue i-Size Normen für Kindersitze eingeführt, die Kindersitze nicht mehr nach Körpergröße, sondern nach Gewicht einteilen. Zudem ist der Seitenaufprallschutz für Kindersitze verpflichtend geworden. Die neue Prüfnorm für aktuelle Kindersitze ist die ECE R 129. Auch die ECE R44/03 und ECE R 44/04 sind weiterhin parallel gültig. Ab der Gruppe I werden Kindersitze in Fahrrichtung angeboten. Sie sind ab einem Alter von 15 Monaten bis zu einem Alter von vier Jahren verwendbar. Alternativ greifen Sie zu einem Kindersitz der Gruppe II, der bis zu einem Alter von sieben Jahren passt. Oft wird so ein Kindersitz mit einem Fangköper ergänzt. Das ist ein gepolstertes Tischchen, das den Körper des Kindes zusätzlich zum 5-Punkt-Gurt zurückhält. Bei einem Crash rollt das Kind über den Fangkörper ab. Das Polster leitet die Zugkräfte vom Körper weg. Viele Kinder lieben das kleine Tischchen als zusätzlichen Spieltisch. Der Fangkörper wird mit dem Kind im Kindersitz festgeschnallt.

Was müssen Sie beim Kindersitz Kauf beachten?

Nach der neuen Regelung ist das Gewicht des Kindes und nicht die Größe beim Kauf des Kindersitzes wichtig. Die Prüfnummer muss mit 04 beginnen. Auch Kindersitze mit der Prüfnummer 03 dürfen noch verwendet werden, Kindersitze mit der Prüfnummer 01 und 02 nicht mehr. Ein Kindersitz darf nicht auf Zuwachs gekauft werden. Es muss sofort passen. Achten Sie beim Kauf darauf, dass die Gurte in Ihrem Auto lang genug sind oder dass Isofix-Haken auf der Rückbank vorhanden sind. Probieren Sie vor dem Kauf aus, ob der gewünschte Kindersitz in Ihr Auto passt. Kindersitzhersteller bieten im Internet dazu Prüfportale an.

Ist ein Kindersitz mit Isofix sicherer?

Experten bevorzugen die Befestigung des Kindersitzes mit Isofix. Sie gilt als am sichersten, weil der Kindersitz nicht durch den Dreipunktgurt des Fahrzeuges gesichert ist, sondern mit Metallhaken fest mit dem Fahrzeug verbunden wird. Die Basis des Kindersitzes enthält dazu zwei fest fixierte Metallstangen, die an den Rückhalteösen auf der Rückbank eingeklinkt werden. Zusätzlich sorgt ein Top Tether (oberer Haltegurt, der im Kofferraum verankert wird) oder ein Stützfuß für den Fahrzeugboden für noch mehr Halt.

Wann eine Kindersitzerhöhung verwenden?

Ab einen Gewicht von 15 kg dürfen Kinder in einer Rückhalteeinrichtung der Klasse II sitzen. Dazu gehören Kindersitzerhöhungen. Sie sind mit und ohne Rückenlehne erhältlich. Vor allem aber müssen Kindersitzerhöhungen sogenannte Gurthörner für eine Führung des Beckengurtes besitzen, denn sonst kann die Kindersitzerhöhung unter dem Gurt durchrutschen. Die Kindersitzerhöhung mit Rückenlehne ist für das Kind am komfortabelsten. Sie kommt zum Einsatz, bis das Kind 12 Jahre alt ist oder eine Körpergröße von 150 cm erreicht hat. Dann darf das Kind ohne Kindersitz, nur mit dem Fahrzeuggurt gesichert, mitfahren.

Was bedeutet E1 auf Kindersitz?

Das Prüfetikett auf dem Kindersitz zeigt im Kreis ein europäisches Prüfzeichen. Es zeigt die Kennzahl des Landes, in dem der Kindersitz zugelassen wurde.

  • E1 für Deutschland
  • E2 für Frankreich
  • E3 für Italien
  • E4 für Niederlande

Was bedeutet automatische Kindersitzerkennung?

Die automatischen Kindersitzerkennung (ASKE) erkennt spezielle Mercedes Benz Kindersitze mit Transponder auf dem Beifahrersitz. Der Beifahrerairbag, der sonst bei allen anderen Fahrzeugtypen manuell ausgeschaltet wird, wird bei Mercedes Benz ASKE automatisch deaktiviert.

Wann soll man den Kindersitz wechseln?

Wenn der Kopf des Kindes über den Rand der Babyschale ragt dann sollte Sie auf die nächst größere Kindersitzgruppe wechseln. Von der Gruppe I zur Gruppe II wechseln Sie, wenn die Kopfstütze die oberste Markierung erreicht hat und die Schultern zwei Zentimeter über der obersten Gurtöffnung liegen.

Ist ein Kindersitz im Flugzeug Pflicht?

Kinder bis 2 Jahre haben im Flugzeug keinen Anspruch auf einen eigenen Sitzplatz. Wenn Sie einen extra Sitzplatz für Ihr Kind buchen, dann dürfen Sie auch einen normalen Autokindersitz mit ins Flugzeug nehmen, wenn diese für die Befestigung mit einem Zweipunktgurt zugelassen sind. Sitzerhöhungen sind für Kinder bis 125 cm Körpergröße sinnvoll. Für das Flugzeug zugelassene Babyschalen und Kindersitze tragen das Siegel „For use in Aircraft“. Ein Kindersitz bietet bei Notlandungen und Turbulenzen den besten Schutz für Ihr Kind. Von einer Verwendung des von Fluggesellschaften zur Verfügung gestellten Loop Belt, einem Zusatzbeckengurt, raten ADAC und der TÜV Rheinland ab.

Wo ist der sicherste Platz im Auto für einen Kindersitz?

Der Platz hinter dem Beifahrer gilt nach dem Platz in der Mitte der Rückbank als sicherster Platz für den Kindersitz. Das Kind sitzt nicht auf der Fahrbahn zugewandten Seite und wird von der Beifahrerseite aus gut erreicht. Der Ausstieg erfolgt auf dem Bürgersteig.

Mit welchem Kindersitz darf man vorne sitzen?

Die Platzwahl für den Kindersitz ist frei, wenn man die Sicherheitsaspekte außen vor lässt, denn der Sitz des Beifahrers gilt als nicht besonders sicher. Die Babyschale darf mit ausgeschaltem Airbag auf dem Beifahrersitz installiert werden. Muss wegen Platzmangel ein Kind unter zwölf Jahren mit Kindersitz oder Sitzerhöhung auf dem Beifahrersitz sitzen, sollte der Airbag ebenfalls ausgeschaltet sein. Schieben Sie den Beifahrersitz soweit wie möglich nach hinten.

Warum keinen gebrauchten Kindersitz kaufen?

Einen Kindersitz gebraucht kaufen kann sich finanziell lohnen, wenn dieser noch nicht in einen Unfall verwickelt war. Dann darf der Kindersitz, auch wenn er optisch noch intakt ist, nicht mehr verwendet werden. Wenn Sie nicht sicher sind, ob der Kindersitz außerplanmäßigen Beanspruchungen ausgesetzt wurde, sollten Sie keinen gebrauchten Kindersitz kaufen. Ein gebrauchter Kindersitz muss der aktuellen Prüfnorm entsprechen und alle Gurte und Schlösser müssen original und noch intakt sein. Haben Sie nachwachsende Geschwisterkinder, dann darf der Kindersitz so lange an jüngere Kinder weitergegeben werden, wie er noch intakt ist und der aktuellen Prüfnorm entspricht.

Manuela Jock

Manuela Jock

Produkttesterin
Manuela ist derzeit unsere jüngste Testerin. Sie ist 24 Jahre jung und studiert derzeit an der Pädagogischen Hochschule Karlsruhe Lehramt. Unsere Kindersitz-Tests begleitet sie neben dem Studium. In der Freizeit spielt sie aktiv in einer Musikgruppe mit. Aber auch Tennis und Skilaufen steht bei ihr hoch im Kurs.
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