Kindersitz im Flugzeug

Kindersitz im Flugzeug

Ein eigener Sitzplatz mit einem für Flugzeuge zugelassenen Kindersitz kann Babys und Kleinkinder während des Fluges besser schützen als die Beförderung auf dem Schoß. Ein gewöhnlicher Autokindersitz darf jedoch nicht automatisch im Flugzeug verwendet werden. Entscheidend sind die Flugzeugzulassung des Sitzes, die Vorgaben der Fluggesellschaft und die Befestigungsmöglichkeit auf dem gebuchten Flugzeugsitz. Eltern sollten den Kindersitz deshalb rechtzeitig vor der Reise bei der Airline anmelden.

Kind mit Kindersitz im Flugzeug
Ein zugelassener Kindersitz kann die Sicherheit von Babys und Kleinkindern im Flugzeug erhöhen. Die Verwendung muss vor dem Flug mit der Airline abgestimmt werden.

Braucht ein Kind unter zwei Jahren einen eigenen Sitzplatz?

Kinder unter zwei Jahren können bei vielen Fluggesellschaften ohne eigenen Sitzplatz auf dem Schoß einer erwachsenen Begleitperson mitreisen. Während des Rollens, des Starts, der Landung und bei Turbulenzen müssen sie entsprechend den Vorgaben der Airline gesichert werden. Bei europäischen Fluggesellschaften kommt dafür häufig ein zusätzlicher Schlaufengurt, der sogenannte Loop Belt, zum Einsatz.

Die Beförderung auf dem Schoß ist meist günstiger, bietet einem Kleinkind bei starken Belastungen aber nicht denselben Schutz wie ein eigener Sitzplatz mit einem geeigneten Kinderrückhaltesystem. Die Europäische Agentur für Flugsicherheit empfiehlt deshalb die Verwendung eines zugelassenen Kindersitzes an Bord.

Wer einen Kindersitz benutzen möchte, muss für das Kind grundsätzlich einen eigenen Sitzplatz buchen. Dabei sollte bereits während der Buchung angegeben werden, dass ein Kind unter zwei Jahren auf diesem Platz in einem Kinderrückhaltesystem befördert werden soll. Eine nachträgliche Klärung erst am Abflugschalter kann dazu führen, dass der Sitz nicht mit in die Kabine genommen werden darf.

Wie sicher ist der Loop Belt?

Der Loop Belt ist ein kurzer Zusatzgurt, der um den Bauch des Kindes geführt und mit dem Beckengurt der erwachsenen Begleitperson verbunden wird. Er soll verhindern, dass das Kind bei Turbulenzen unkontrolliert durch die Kabine geschleudert wird.

Als vollwertiges Kinderrückhaltesystem gilt der Schlaufengurt jedoch nicht. Bei starken Verzögerungen können erhebliche Kräfte auf den empfindlichen Bauchbereich des Kindes wirken. Außerdem befindet sich das Kind unmittelbar vor dem Oberkörper des Erwachsenen. Ein eigener Flugzeugsitz mit zugelassenem Kindersitz bietet deshalb die bessere Rückhaltewirkung.

Welche Sicherungsmethode vorgeschrieben ist, hängt von der Fluggesellschaft und dem Abflugland ab. Während der Loop Belt bei vielen europäischen Airlines verwendet wird, ist seine Nutzung beispielsweise bei US-amerikanischen Fluggesellschaften nicht üblich. Dort werden Kleinkinder auf dem Schoß während bestimmter Flugphasen nach den dort geltenden Verfahren gehalten.

Darf ein normaler Autokindersitz mit ins Flugzeug?

Ein Autokindersitz darf nur dann während des Fluges verwendet werden, wenn er dafür ausdrücklich zugelassen ist und von der Fluggesellschaft akzeptiert wird. Eine Zulassung nach UN-Regelung Nr. 129 oder der früheren UN ECE Reg. 44 bestätigt zunächst nur die Eignung für den Straßenverkehr. Sie ist allein noch keine Flugzeugzulassung.

In Deutschland ist häufig das Prüfzeichen „For use in aircraft“ des TÜV Rheinland auf dem Sitz zu finden. Je nach Airline können auch andere international anerkannte Freigaben akzeptiert werden, beispielsweise eine entsprechende FAA-Kennzeichnung oder eine Zulassung nach den Vorgaben einer anderen Luftfahrtbehörde.

Maßgeblich ist immer das Typenschild am konkreten Sitz. Produktname und äußere Ähnlichkeit reichen nicht aus, da verschiedene Ausführungen desselben Modells unterschiedliche Zulassungen besitzen können.

Voraussetzungen für einen Kindersitz im Flugzeug

  • Flugzeugzulassung: Auf dem Kindersitz muss eine von der Airline akzeptierte Kennzeichnung vorhanden sein.
  • Eigener Sitzplatz: Für das Kind muss ein regulärer Flugzeugsitz gebucht werden.
  • Freigabe der Airline: Die Fluggesellschaft muss das konkrete Modell oder die betreffende Zulassungsart akzeptieren.
  • Passende Abmessungen: Der Kindersitz muss auf den Flugzeugsitz und zwischen die Armlehnen passen.
  • Befestigung mit Beckengurt: Der Sitz muss sich mit dem Zweipunktgurt des Flugzeugs entsprechend seiner Anleitung befestigen lassen.
  • Geeigneter Sitzplatz: Der Kindersitz darf Fluchtwege und den Zugang anderer Passagiere nicht behindern.
  • Passende Größe: Körpergröße und Gewicht des Kindes müssen innerhalb der zugelassenen Grenzen liegen.
  • Unbeschädigter Zustand: Sitz, Gurtsystem und Verriegelungen müssen vollständig und funktionsfähig sein.

Kindersitz vor dem Flug bei der Airline anmelden

Eltern sollten die Mitnahme möglichst schon vor der Buchung klären. Fluggesellschaften führen teilweise eigene Listen akzeptierter Kindersitze oder nennen bestimmte Prüfzeichen, die sie anerkennen. Darüber hinaus können Anforderungen an Breite, Einbaurichtung und Sitzplatz bestehen.

Für die Anfrage bei der Airline werden am besten folgende Angaben bereitgehalten:

  • Hersteller und vollständige Modellbezeichnung
  • Foto des Zulassungs- und Typenschilds
  • Breite und Tiefe des Kindersitzes
  • vorwärts- oder rückwärtsgerichtete Verwendung
  • Gewicht und Körpergröße des Kindes
  • Buchungsnummer und Flugverbindung

Eine schriftliche Bestätigung der Fluggesellschaft kann bei Rückfragen am Check-in oder Gate hilfreich sein. Sie garantiert allerdings nicht in jeder Situation die Verwendung: Die endgültige Entscheidung über den sicheren Einbau trifft die Besatzung an Bord.

Wo darf der Kindersitz im Flugzeug stehen?

Ein Kindersitz wird häufig auf einem Fensterplatz untergebracht. So blockiert er im Notfall nicht den Weg eines anderen Passagiers zum Gang. In Reihen an Notausgängen dürfen Kinderrückhaltesysteme grundsätzlich nicht verwendet werden. Je nach Kabine können außerdem Plätze unmittelbar vor oder hinter einem Notausgang ausgeschlossen sein.

Bei mehreren Kindern mit Kindersitz legt die Airline fest, wie die Familie platziert wird. Rückwärtsgerichtete Babyschalen benötigen besonders viel Platz und können wegen des geringen Sitzabstands nicht in jeder Reihe verwendet werden. Auch Sitze mit Airbag-Gurten oder besonderen Gurtkonstruktionen können ungeeignet sein.

Wie wird der Kindersitz im Flugzeug befestigt?

Die meisten Flugzeugsitze besitzen einen Zweipunkt- beziehungsweise Beckengurt. Der Kindersitz muss deshalb für eine Befestigung mit diesem Gurt freigegeben sein. ISOFIX-Verankerungen sind in Passagierflugzeugen normalerweise nicht vorhanden. Eine ISOFIX-Basis mit Stützfuß oder Top Tether kann daher in der Regel nicht verwendet werden.

Der Flugzeuggurt wird entsprechend der Bedienungsanleitung durch die dafür vorgesehene Gurtführung gelegt und straffgezogen. Das Gurtschloss darf nicht so liegen, dass es sich verkantet oder nach dem Einbau nicht mehr öffnen lässt. Das Kabinenpersonal unterstützt bei der Platzierung, ist aber nicht für die fachgerechte Montage eines mitgebrachten Sitzes verantwortlich.

Eltern sollten den Einbau zu Hause üben und die Bedienungsanleitung mitnehmen. Hilfreich ist eine Anleitung, in der die Verwendung im Flugzeug ausdrücklich beschrieben wird.

Darf eine Babyschale rückwärtsgerichtet verwendet werden?

Eine rückwärtsgerichtete Babyschale kann grundsätzlich auch im Flugzeug eingesetzt werden, wenn ihre Zulassung, die Bedienungsanleitung und die Fluggesellschaft dies erlauben. In der Praxis kann der geringe Abstand zwischen den Sitzreihen den Einbau einschränken.

Manche Airlines verlangen deshalb eine vorwärtsgerichtete Montage oder akzeptieren rückwärtsgerichtete Systeme nur auf bestimmten Plätzen. Die Babyschale darf keinesfalls entgegen ihrer eigenen Zulassung eingebaut werden. Ist ein Modell nur rückwärtsgerichtet freigegeben und lässt sich so nicht verwenden, muss ein anderer Sitz oder eine andere Beförderungsart gewählt werden.

Sind Sitzerhöhungen im Flugzeug erlaubt?

Eine gewöhnliche Sitzerhöhung aus dem Auto ist im Flugzeug meist weder erforderlich noch geeignet. Solche Sitze sind dafür konstruiert, den Verlauf eines Dreipunktgurts über Schulter und Becken zu verbessern. Im Flugzeug steht jedoch normalerweise nur ein Beckengurt zur Verfügung.

Eine Sitzerhöhung darf daher nur verwendet werden, wenn sie ausdrücklich für den Einsatz im Flugzeug zugelassen und von der Airline genehmigt ist. Dies trifft auf die meisten handelsüblichen Booster nicht zu. Auch eine Rückenlehne mit Gurtführung ersetzt keine Flugzeugzulassung.

Alternative: Rückhaltegurt für das Flugzeug

Für bestimmte Kinder werden spezielle Gurtsysteme angeboten, die am Flugzeugsitz befestigt werden. Bekannt ist beispielsweise das CARES-Rückhaltesystem. Es ist für bestimmte Größen- und Gewichtsbereiche vorgesehen und darf nur nach den Angaben des Herstellers verwendet werden.

Auch ein solches Gurtsystem muss vor dem Flug von der Airline akzeptiert werden. Es eignet sich nicht automatisch für jedes Kind und ist kein Ersatz für einen Autokindersitz am Reiseziel. Wird nach der Landung ein Mietwagen genutzt, muss daher zusätzlich ein zugelassener Kindersitz für das Auto vorhanden sein.

Einen zugelassenen Kindersitz für Flugreisen suchen

Kindersitz als Handgepäck oder Aufgabegepäck

Wird der Kindersitz während des Fluges verwendet, wird er mit in die Kabine genommen und auf dem gebuchten Sitzplatz befestigt. Soll er nur am Urlaubsort genutzt werden, kann er je nach Tarif und Airline als Sonder- oder Aufgabegepäck transportiert werden.

Beim Transport im Frachtraum besteht die Gefahr von Stößen und verdeckten Beschädigungen. Eine stabile Transporttasche oder eine geeignete Verpackung kann den Sitz schützen. Nach der Ankunft sollte er auf Risse, Verformungen, beschädigte Gurte und fehlende Teile kontrolliert werden.

Eltern sollten außerdem bedenken, dass verspätetes oder verlorenes Gepäck auch den Kindersitz betreffen kann. Wer am Zielort direkt mit einem Mietwagen weiterfährt, benötigt deshalb einen Plan für den Fall, dass der aufgegebene Sitz nicht rechtzeitig ankommt.

Checkliste vor der Flugreise

  • Eigenen Sitzplatz für das Kind buchen.
  • Kindersitz bereits vor dem Flug bei der Airline anmelden.
  • Flugzeugzulassung am konkreten Modell kontrollieren.
  • Zulassungslabel fotografieren und Bestätigung der Airline mitnehmen.
  • Maximal zulässige Breite des Kindersitzes erfragen.
  • Geeigneten Sitzplatz reservieren, häufig einen Fensterplatz.
  • Einbau mit einem Zweipunktgurt vorher üben.
  • Bedienungsanleitung mit Angaben zur Flugzeugnutzung einpacken.
  • Frühzeitig am Flughafen und am Gate erscheinen.
  • Kindersitz für die Autofahrt am Reiseziel einplanen.

Häufige Fragen zum Kindersitz im Flugzeug

Ist ein Kindersitz im Flugzeug Pflicht?

Ein mitgebrachter Kindersitz ist bei europäischen Fluggesellschaften im Allgemeinen nicht vorgeschrieben. Kinder unter zwei Jahren können häufig auf dem Schoß einer Begleitperson reisen. Für einen zugelassenen Kindersitz benötigt das Kind jedoch einen eigenen gebuchten Sitzplatz.

Reicht die i-Size-Zulassung aus?

Nein. Die Bezeichnung i-Size beziehungsweise eine Zulassung nach UN-Regelung Nr. 129 bezieht sich auf die Verwendung im Kraftfahrzeug. Für den Einsatz an Bord benötigt der Sitz zusätzlich eine anerkannte Flugzeugfreigabe und die Zustimmung der Airline.

Kann eine ISOFIX-Basis mitgenommen werden?

Als Gepäck kann eine Basis entsprechend den Beförderungsbedingungen der Airline mitgenommen werden. Auf dem Flugzeugsitz ist sie normalerweise nicht verwendbar, da dort keine üblichen ISOFIX-Verankerungen und keine geeignete Standfläche für einen Stützfuß vorhanden sind.

Darf der Kindersitz bei Start und Landung benutzt werden?

Ein akzeptiertes und ordnungsgemäß eingebautes Kinderrückhaltesystem ist gerade für Start, Landung und Turbulenzen vorgesehen. Das Kind muss entsprechend der Anleitung angeschnallt bleiben. Den Anweisungen der Besatzung ist immer Folge zu leisten.

Fazit: Mit Kindersitz sicherer fliegen

Ein eigener Sitzplatz mit einem geeigneten Kinderrückhaltesystem bietet Babys und Kleinkindern im Flugzeug den besseren Schutz. Nicht jeder Autokindersitz eignet sich jedoch für die Kabine. Eine Autozulassung nach R129 oder R44 reicht allein nicht aus.

Vor der Buchung sollten Eltern prüfen, ob der konkrete Sitz eine anerkannte Flugzeugzulassung besitzt, mit dem Beckengurt befestigt werden kann und von der gewählten Fluggesellschaft akzeptiert wird. Wer Modell, Maße und Zulassungslabel frühzeitig an die Airline übermittelt und den Einbau vorher übt, vermeidet Schwierigkeiten am Flughafen und an Bord.

Rainer Hoppe

Rainer Hoppe

Produkttester
Über den Autor: Rainer Hoppe ist ein kritischer und professioneller Produkttester. Er hat bereits über 400 Produkte getestet und umfangreiche Testberichte erstellt. Aktuell leitet Rainer unsere Kindersitz Test Reihe. Rainer, Anfang 30, ist ein begeisteter Technik und Computer-Fan, Freizeit-Mountain-Biker sowie ein stolzer und rührender Vater einer kleinen Tochter.
Rainer Hoppe

Latest posts by Rainer Hoppe (see all)