Kindersitz im Flugzeug
Bei einem Flug mit Kindern ist die Flugangst gleich doppelt so groß: Kann ich durch einen Kindersitz im Flugzeug die Sicherheit meines Kindes erhöhen? Kann ich einen normalen Autositz als Kindersitz für Flugzeug in das Flugzeug mitnehmen? Was es bei einem Flug mit Kindern zu beachten gilt, klärt dieser Artikel.
Das erwartet Sie in unserem Ratgeber:
Kinder unter 2 Jahren haben im Flugzeug grundsätzlich keinen Anspruch auf einen Sitzplatz. Seit Juli 2008 gibt es eine Verordnung, nach der Kleinkinder in Airlines angeschnallt werden müssen. Die Verantwortung hierfür trägt die Fluggesellschaft. Eine sicherlich kostengünstige, aber auch sehr umstrittene Lösung bietet der Schlaufengurt (Loop Belt). Dabei sitzt das Kind auf dem Schoß eines Erwachsenen. Der Schlaufengurt wird um den Bauch des Kindes gelegt und mit dem Anschnallgurt des Erwachsenen gesichert. Diese Möglichkeit verhindert zwar, dass Kinder bei schweren Turbulenzen oder einer Notlandung unkontrolliert durch das Flugzeug geschleudert werden, die Kinder werden allerdings einer lebensbedrohlichen Gefahr ausgesetzt, da sie so die Wirkung eines Airbags für den Erwachsenen haben.
Statistisch gesehen ist die Wahrscheinlichkeit eines solchen Vorfalles natürlich sehr gering. Im Jahre 2009 gab es beispielsweise von insgesamt 1,4 Mio. Flügen nur einen Unfall. Das ist sicher auch der Grund, warum die Luftfahrtbehörden für die Sicherung von Kleinkindern noch keine optimale Lösung gefunden haben. In den USA hat man aufgrund internationaler Studienergebnisse die Anwendung des Schlaufengurtes sogar verboten.
Mit einem Kindersitz im Flugzeug die Sicherheit meines Kleinkindes erhöhen?
Da Kleinkinder aus wettbewerbstechnischen Gründen der Airlines kein Sitzplatz zusteht, können Eltern nur einen regulären Sitzplatz buchen und das Kind dort in einem für Flugzeuge zugelassenen Kindersitz sichern. Eine Handvoll Airlines bieten mittlerweile eigene Kindersitze oder eine Babyschale für den Flug an. Es besteht jedoch auch die Möglichkeit, das Kind in einem selbst mitgebrachten Auto-Kindersitz oder einer Babyschale anzuschnallen. Hierbei sind jedoch wichtige Punkte zu beachten:
- Der Kindersitz muss mit dem TÜV Rheinland-Zeichen „for use in aircraft“ gekennzeichnet sein und somit die Zulassung für den Gebrauch im Flugzeug (Flugzeugzulassung) haben.
- Das Mitbringen eines eigenen Kindersitzes muss immer mit der Fluggesellschaft abgeklärt werden, da manche Airlines nur bestimmte Autositze akzeptieren oder die Beförderung in Autokindersitzen grundsätzlich sogar verbieten.
- Prinzipiell können nur Kindersitze mit einer ECE-Zulassung für die Verwendung von 2-Punkt-Gurten (Beckengurten) benutzt werden.
Die Mitnahme eines Kindersitz im Flugzeug vorher mit der Airline absprechen
Es kann jedoch nicht jeder Kindersitz in jedem Flugzeug zuverlässig angebracht werden, sodass dies unbedingt der vorherigen Absprache mit der Fluggesellschaft bedarf. Auch für Kinder ab 2 Jahren mit einer Größe von bis zu 1,25 Meter (in der Regel bis zum 6. Lebensjahr) kann eine Sitzerhöhung mit Gurtbandführung empfehlenswert sein, da die Flugzeugsitze grundsätzlich für Erwachsene konzipiert sind. Im Falle einer Notlandung oder starker Turbulenzen können sonst schwere Becken- und Bauchverletzungen durch den Gurt nicht ausgeschlossen werden. Doch auch die Verwendung von Sicherungssystemen für Kinder bis zum 6. Lebensjahr müssen vorher mit der Airline abgeklärt werden.